Ein Fahrzeug ist mehr als sein Marktwert: Zustand, Wartungshistorie und Vertrautheit lassen sich nicht ohne Weiteres nachkaufen. Die Rechtsprechung erkennt das an.
Deshalb darf innerhalb der 130-Prozent-Grenze repariert werden, obwohl eine Ersatzbeschaffung rechnerisch günstiger wäre. Nachzuweisen sind fachgerechte Reparatur und mindestens sechsmonatige Weiternutzung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-Regel: Die 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.
- Reparaturbestätigung: Die Reparaturbestätigung ist der Nachweis, dass ein Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht instand gesetzt wurde.
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