Dein Auto steht in der Werkstatt oder ist ein Totalschaden: Für jeden Tag, den du es nicht nutzen kannst, steht dir Geld zu. Und zwar auch dann, wenn du keinen Mietwagen nimmst. Viele Geschädigte wissen das nicht und verschenken damit dreistellige Beträge.

Du hast die Wahl

  • Mietwagen: Die gegnerische Versicherung zahlt einen gleichwertigen Ersatzwagen für die Ausfallzeit.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Du verzichtest auf den Mietwagen und bekommst stattdessen einen festen Tagessatz in bar, ohne Nachweis, wie viel du gefahren wärst.

Gerade wer das Auto nur gelegentlich braucht oder aufs Rad umsteigen kann, fährt mit der Entschädigung oft besser. Wir halten beides im Gutachten fest, damit du frei entscheiden kannst.

Zwei Zahlen entscheiden über die Summe

1. Die Fahrzeuggruppe. Jedes Modell wird nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch einer Gruppe zugeordnet, daraus ergibt sich der Tagessatz. Diese Tabelle ist das Werk, mit dem auch Gerichte und Versicherer rechnen. Ältere Fahrzeuge werden dabei herabgestuft, das ist korrekt und wird von uns berücksichtigt.

2. Die Ausfalldauer. Bei Reparatur die im Gutachten festgestellte Reparaturdauer, beim Totalschaden die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung. Genau hier kürzen Versicherer gern: Wer die Dauer nicht belastbar dokumentiert, bekommt eine geschätzte Mindestfrist.

Nutzungsausfall-Tabelle: die Gruppen A bis L

Die Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch ordnet jedes Modell einer von elf Gruppen von A bis L zu, das I wird übersprungen. Die Tagessätze reichen von 23 € für Kleinstwagen bis 175 € für Luxusfahrzeuge. Gerichte und Versicherer rechnen mit denselben Sätzen: Steht die Gruppe fest, steht der Tagessatz.

GruppeTagessatzTypische Klasse
A23 €Kleinstwagen
B29 €Kleinwagen
C35 €einfache Kompaktklasse
D38 €Kompaktklasse
E43 €gehobene Kompaktklasse
F50 €Mittelklasse, kompakte SUV
G59 €gehobene Mittelklasse
H65 €obere Mittelklasse
J79 €Einstieg in die Oberklasse
K119 €Oberklasse
L175 €Luxusklasse, Sportwagen

Eingestuft wird nach dem konkreten Modell laut Tabellenwerk, nicht nach dem Listenpreis. Dazu kommt die Herabstufung nach Alter: üblich ist eine Gruppe ab etwa fünf und zwei Gruppen ab etwa zehn Jahren. So erklärt sich, warum ein Oberklasse-Coupé von 2014 in unseren Akten bei 59 € steht statt beim Neuwagensatz seiner Klasse. Wir prüfen beides für dein Fahrzeug einzeln, denn schon eine Gruppe Unterschied summiert sich über die Ausfalltage.

Echte Tagessätze aus unseren Akten

FahrzeugBaujahrTagessatzAusfalldauer lt. Gutachten
Audi A82020119 €3–4 Arbeitstage
BMW 318d Touring202179 €2–3 Arbeitstage
VW ID.4202365 €2–3 Arbeitstage
Mercedes C-Klasse T-Modell201965 €6–7 Arbeitstage
Mercedes C 200 Coupé201665 €4–5 Arbeitstage
Mercedes E 250 Coupé201459 €
Škoda Karoq202050 €5–6 Arbeitstage

Ein Rechenbeispiel: Beim Mercedes C-Klasse T-Modell ergaben 65 € Tagessatz und 6 bis 7 Arbeitstage Reparaturdauer rund 390 bis 455 € allein für den Nutzungsausfall, zusätzlich zu Reparaturkosten und Wertminderung. Wäre die Dauer auf drei Tage geschätzt worden, wären davon nur 195 € geblieben.

Auch beim Totalschaden

Ist dein Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr zu retten, endet der Anspruch nicht. Entschädigt wird die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die du realistisch brauchst, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden und zuzulassen. Diese Frist gehört ebenfalls ins Gutachten, sonst rechnet die Gegenseite sie auf wenige Tage herunter.

Nutzungsausfall oder Mietwagen: was ist wann klüger?

Als Faustregel: Kommst du einige Tage ohne eigenes Auto aus, ist die Barentschädigung meist die bessere Wahl. Bist du täglich auf das Fahrzeug angewiesen, etwa als Pendler ohne Bahnanbindung, nimm den Mietwagen. Miete dann klassengleich oder eine Klasse kleiner: Das vermeidet den Abzug für ersparte Eigenaufwendungen und damit die häufigste Kürzungsdiskussion, die Rechnung läuft direkt zwischen Vermieter und Versicherung.

Bei der Barentschädigung bleibt das Geld bei dir statt beim Autovermieter, und es gibt keine Debatte über Mietwagenklasse und Tarif. Beides für denselben Zeitraum geht nicht, eine Kombination nacheinander schon: Mietwagen für die ersten Tage, Nutzungsausfall für den Rest. Festlegen musst du dich nicht vorab: Wir dokumentieren beides im Gutachten, entschieden wird danach.

Was du dafür tun musst

Wenig: Wir erfassen Fahrzeugdaten und Schadenumfang bei der Besichtigung ohnehin. Aus beidem ergeben sich Gruppe und Dauer, die wir im Schadengutachten sauber ausweisen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl den Nutzungsausfall als auch das Gutachten, das ihn belegt.

Wie sich die Ausfallzeit zusammen mit Wertminderung und Reparaturkosten zur Gesamtsumme addiert, siehst du in unseren Fallstudien mit den Originalzahlen.