Ermittelt wird er aus vergleichbaren Angeboten im regionalen Markt, korrigiert um Ausstattung, Laufleistung, Zustand und Vorschäden. Maßgeblich ist der Zustand unmittelbar vor dem Unfall, nicht der Zeitwert nach einer Bewertungssoftware allein.
Der Wiederbeschaffungswert entscheidet zusammen mit Reparaturkosten und Restwert darüber, ob repariert oder abgerechnet wird. Deshalb hat er unmittelbaren Einfluss darauf, wie viel Geld am Ende fließt, und wird von Versicherungen entsprechend häufig angegriffen.
Aus der Praxis: Ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert macht aus einem Reparaturfall rechnerisch einen Totalschaden und drückt die Auszahlung. Wir belegen ihn deshalb mit konkreten Vergleichsangeboten, die im Gutachten nachvollziehbar aufgeführt sind.
Verwandte Begriffe
- Restwert: Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch erzielt.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparierbar wäre.
- 130-Prozent-Regel: Die 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur auch dann, wenn die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Fragen zu deinem eigenen Fall?
Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.