Bei einer Haftungsquote von etwa 50 zu 50 zahlt die Gegenseite nur die Hälfte. Für die andere Hälfte kann die eigene Vollkasko einspringen, und zwar so, dass Positionen ersetzt werden, die die Kasko sonst nicht abdeckt.

Die Berechnung ist unübersichtlich und wird in der Praxis oft zu Lasten des Geschädigten vereinfacht. Hier lohnt sich anwaltliche Prüfung, deren Kosten bei fremder Mitschuld anteilig ebenfalls zum Schaden gehören.

Verwandte Begriffe

  • Schadensminderungspflicht: Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

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Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.