Sinnvoll ist es dort, wo ein Vollgutachten außer Verhältnis stünde, ein reiner Kostenvoranschlag aber zu wenig Beweiskraft hätte.

Stellt sich beim Termin heraus, dass der Schaden größer ist als gedacht, wird daraus ein vollständiges Gutachten.

Verwandte Begriffe

  • Bagatellschadengrenze: Die Bagatellschadengrenze markiert die Schadenhöhe, ab der ein vollständiges Schadengutachten als erforderlich gilt; sie liegt bei etwa 750 Euro.
  • Beweissicherung: Beweissicherung ist die lückenlose Dokumentation des Schadenbildes, bevor sich der Zustand verändert.
  • Sachverständigenhonorar: Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung für die Erstellung des Schadengutachtens; es bemisst sich nach der Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten.

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Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.