Anders als beim Kaskoschaden geht es hier nicht um eine Versicherungsleistung aus dem eigenen Vertrag, sondern um Schadenersatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Daraus folgen deutlich weitergehende Ansprüche.
Ersetzt werden nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, die Unkostenpauschale und die Kosten der Rechtsverfolgung.
Aus der Praxis: Ausschließlich solche Fälle bearbeiten wir. Sie sind für dich kostenlos, weil sämtliche Kosten Teil des Schadens sind.
Verwandte Begriffe
- Kaskoschaden: Ein Kaskoschaden wird über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert, etwa bei Hagel, Wildunfall, Diebstahl oder selbst verursachten Unfällen.
- Direktanspruch: Der Direktanspruch erlaubt es dem Geschädigten, seine Forderung unmittelbar gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu richten.
- Freie Gutachterwahl: Die freie Gutachterwahl bedeutet, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmt, wer sein Fahrzeug begutachtet.
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Begriffe erklären das eine, dein Fall ist das andere. Ruf an, wir sagen dir in wenigen Minuten, was in deiner Situation zu holen ist. Bei unverschuldetem Unfall kostet dich das Gutachten nichts, auch nicht bei einer Kürzung durch die Versicherung.