Die kurze Antwort: Ja. Du darfst dir die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Ausgezahlt wird dann der Nettobetrag, also ohne Mehrwertsteuer. Bestimmte Positionen fallen weg, weil sie ohne echte Reparatur nicht anfallen. Die Wertminderung bekommst du trotzdem, und der Nutzungsausfall ebenfalls. Welche Posten in deinem Fall bleiben und welche gestrichen werden, rechnet Clevergutachten vorab durch, kostenlos.
Warum du überhaupt frei entscheiden darfst
Ersetzt wird dein Vermögensschaden, nicht eine bestimmte Handlung. Ob du das Geld in die Reparatur steckst, günstiger reparieren lässt oder mit der Delle weiterfährst, ist deine Entscheidung. Juristen sprechen von Dispositionsfreiheit.
Die gegnerische Versicherung kann dich also nicht zwingen, in eine Werkstatt zu fahren. Sie kann allerdings die Auszahlung anders berechnen, und genau darum geht es im Folgenden.
Was bei fiktiver Abrechnung ausgezahlt wird
| Position | Bei fiktiver Abrechnung |
|---|---|
| Reparaturkosten netto | ja |
| Mehrwertsteuer | nein, erst bei tatsächlicher Reparatur |
| Merkantile Wertminderung | ja |
| Nutzungsausfall für die kalkulierte Dauer | ja |
| Abschleppkosten, Unkostenpauschale | ja |
| UPE-Aufschläge auf Ersatzteile | meist nein |
| Verbringungskosten zur Lackiererei | nein |
Die Logik dahinter ist durchgehend dieselbe: Erstattet wird, was tatsächlich entsteht. Verbringungskosten fallen nur an, wenn das Fahrzeug wirklich zur Lackiererei gebracht wird. Die Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn wirklich eine Rechnung bezahlt wird.
Die Wertminderung dagegen bleibt, und das ist der Punkt, an dem die meisten Geschädigten Geld verlieren: Sie entsteht unabhängig davon, ob repariert wird, denn der Wagen bleibt in jedem Fall ein Unfallfahrzeug. Wer ohne Gutachten auf Basis eines Werkstatt-Kostenvoranschlags abrechnet, hat diese Position gar nicht erst auf dem Zettel.
Wann sich die fiktive Abrechnung lohnt
Sie lohnt sich, wenn du günstiger reparieren lassen kannst als kalkuliert, etwa in einer freien Werkstatt oder mit Gebrauchtteilen. Die Differenz bleibt bei dir.
Sie lohnt sich auch, wenn du gar nicht reparieren willst, weil der Schaden rein optisch ist und dich nicht stört. Und sie lohnt sich bei älteren Fahrzeugen, bei denen eine Reparatur wirtschaftlich ohnehin fragwürdig wäre.
Sie lohnt sich nicht, wenn du das Fahrzeug bald verkaufen willst. Ein unreparierter Unfallschaden drückt den Verkaufspreis meist stärker, als die fiktive Auszahlung einbringt.
Der Haken, den viele übersehen
Fährst du mit dem Schaden weiter und hast später einen zweiten Unfall an derselben Stelle, wird die Abgrenzung schwierig. Der alte Schaden ist dann ein Vorschaden, den du beim nächsten Mal offenlegen musst, und die gegnerische Versicherung wird genau prüfen, was neu ist und was nicht.
Deshalb: Bewahre das Gutachten auf. Es ist der Beleg dafür, in welchem Zustand das Fahrzeug war und welcher Schaden bereits abgegolten wurde.
Ein zweiter Punkt betrifft die Sicherheit. Sind tragende Teile, Fahrwerk oder Assistenzsysteme betroffen, ist die fiktive Abrechnung mit anschließender Weiternutzung keine gute Idee. Bei modernen Fahrzeugen hängen an einem verschobenen Träger auch Sensorpositionen für Abstandsregelung und Notbremsassistent, die nur nach Herstellervorgabe wieder korrekt ausgerichtet werden können.
Kannst du die Mehrwertsteuer später noch bekommen?
Ja. Wenn du dich später doch für eine Reparatur entscheidest und eine Rechnung vorlegst, kannst du die Mehrwertsteuer nachfordern. Der Anspruch verjährt regulär in drei Jahren.
Dasselbe gilt, wenn du innerhalb der 130-Prozent-Regel doch fachgerecht reparieren lässt: Dann wird auf konkrete Abrechnung umgestellt, was in vielen Fällen deutlich mehr bringt.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Muss ich der Versicherung sagen, dass ich nicht reparieren lasse?
Nein, aber es lässt sich ohnehin nicht verbergen: Ohne Reparaturrechnung rechnet die Versicherung automatisch netto ab.
Bekomme ich trotzdem Nutzungsausfall, wenn ich weiterfahre?
Nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzbar war oder nicht verkehrssicher. Fährst du unrepariert weiter, entsteht in dieser Zeit kein Nutzungsausfall.
Was ist mit dem Wertgutachten für den späteren Verkauf?
Das Schadengutachten dokumentiert den Zustand und die Wertminderung. Für den Verkauf musst du den Unfallschaden offenlegen, sonst riskierst du eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Zahlt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung schneller?
Eher nicht. Die Prüfung läuft gleich, sie streicht nur einzelne Positionen. Wie lange die Regulierung insgesamt dauert, steht in unserer Auswertung echter Fälle.
Was kostet mich das Gutachten dafür?
Nichts, wenn der Unfall unverschuldet war. Das Honorar trägt die gegnerische Haftpflicht, und falls sie kürzt, stellen wir dir den Rest nicht in Rechnung. Details unter Was kostet ein Kfz-Gutachter.